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/Ticket, Bordkarte, Check In, Gepäck

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Elektronisches Ticket

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Was ist ein e-Ticket?
Seit dem 01.6.2008 werden im Flugverkehr nur noch elektronisches Ticket erstellt. Beim sogenannten "e-Ticket" wird der herkömmliche Flugschein durch einen elektronischen Datensatz ersetzt, der sicher im Buchungssystem der Airline gespeichert ist. Viele Reisebüro versenden ein "elektronisches Ticket" nach Buchungsabschluss per E-Mail, damit der Reisende etwas in der Hand hat - tatsächlich jedoch kann als e-Ticket jeder beliebige Reiseplan, der Buchungscode, Namen, Reisedaten und die nach wie vor obligatorischen, 13-stellige Ticketnummer enthält, als E-Ticket bezeichnet werden, da das e-Ticket tatsächlich nur virtuell existiert.

Tippfehler im Namen
Der angegebene Passagiername auf dem Ticket muss mit dem Namen im Reisepass (bzw. Personalausweis) übereinstimmen, da die Fluggesellschaft schlimmstenfalls die Beförderung verweigern darf oder es zu Problemen bei der Einreisekontrolle kommt. Nachträgliche Korrekturen eines Tippfehlers im Namen sind nur noch bei vereinzelten Fluggesellschaften möglich (sie Artikel "Umbuchung & Stornierung). Je nach Ausmaß / Verfälschungsgrad des Namens, Reiseziel und Fluggesellschaft kann eine Stornierung des Flugtickets zu den geltenden Konditionen und Neubuchung zum aktuellen Tagespreis unumgänglich sein. Je weiter die Flugreise, desto strenger sind die Kontrollen. Innereuropäisch werden - je nach Airline - Tippfehler toleriert, innerdeutsch werden auch mal über vertausche Vor- und Nachname hinweggesehen [Anm.d.Red.: Dies stellt keine verbindliche Auskunft dar], letztlich entscheidet die Fluggesellschaft bzw. der Check In Schalter über die Beförderung. In jedem Fall sollten Sie sich sofort bei Bemerken des Fehlers an Ihr Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft wenden.

Falsches Geschlecht im Ticket
Nicht selten wählt man bei Onlinebuchungen versehentlich das falsche Geschlecht. Informieren Sie in diesem Fall bitte umgehend das Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro. Auf innerdeutschen und -europäischen Strecken ist ein vertauschtes Geschlecht zwar in der Regel nicht weiter tragisch, oftmals reicht ein Hinweis in die Buchung für den Check In durch das Reisebüro aus, jedoch auf Flügen beispielsweise in die USA, China, Russland, Australien oder Israel müssen zwingend alle Angaben korrekt und vollständig (wie im Reisepass) sein. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.

Ist ein Flugticket übertragbar?
Flugtickets von Linienfluggesellschaft sind offizielle Dokumente - auch wenn nur virtuell existent - und nicht übertragbar da sie Personengebunden sind. Den Reisenden durch eine andere Person zu ersetzen ist also genauso wie eine Namensänderung im Linienflugbereich ausgeschlossen. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden (siehe auch: Umbuchung & Stornierung). Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.

Bearbeitet am: 11.04.2011

Bordkarte, Check In, No Show

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Wie erhalte ich meine Bordkarte?
Die Bordkarte wird am Check In Schalter der gebuchten Fluggesellschaft gegen Vorlage des Reisepasses bzw. Personalausweises ausgehändigt. Sicher beschleunigt es den Vorgang, wenn man seinen Reiseplan (bzw. "e-Ticket") dabei hat, Pflicht ist jedoch lediglich ein Ausweisdokument zur Identifikation. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen einen 'Online Check-In' an, bei dem je nach Fluggesellschaft und Check-In Procedere auch die Bordkarte elektronisch erstellt und ausgedruckt werden kann, um das Anstellen am Schalter zu umgehen.

Wann sollte ich spätestens am Check In Schalter sein?
Die Check In Schalter schließen je nach Fluggesellschaft und Reiseziel unterschiedlich früh, daher empfiehlt sich allgemein:

- innderdeutsch mindestens 45 Minuten vor Abflug, besser 60 Minuten
- innereuropäisch mindestens 60 Minuten vor Abflug, besser 90 Minuten
- interkontinental mindestens 90 Minuten vor Abflug, besser 2 Stunden

Beispielsweise bei Air Berlin gibt es Flughäfen in Deutschland, an denen die Schalter  60 Minuten vor Abflug Schliessen (Braunschweig) oder in Düsseldorf (45 Minuten). Vor allem bei Charterfluggesellschaften sowie auf Flügen zu beliebten Ferienzielen sind die Schlangen am Schalter häufig länger. Selbstverständlich zählt nicht, sich rechtzeitig angestellt zu haben, sondern der Check In muss rechtzeitig abgeschlossen sein.

Check In geschlossen, Flugverpasst
Ist der Fluggast nicht rechtzeitig am Check In Schalter eingetroffen oder der Flug sogar bereits abgeflogen, hat das Ticket automatisch den Status "No Show" und verfällt somit. Tickets mit dem Status No Show sind in der Regel von einer Erstattung ausgeschlossen (Steuern und Gebühren bleiben natürlich in der Regel erstattbar). Diese Regelung gilt sowohl für Hinflüge, als auch Weiterflüge (nach einem Stopp) und Rückflüge: wird das Ticket nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen, verfallen automatisch alle nachfolgenden Flüge. Ausgenommen hiervon sind je nach Tarif Tickets in der Business Class.

UNSER TIPP:
Die Reiserücktrittskostenversicherung der ERV (Die Europäische Reiseversicherung) haben einen Verspätungsschutz inkludiert, für den Fall der Verspätung bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenso lohnenswert ist der Reiseschutz "ticketsafe Basic", welcher Umsteigeschutz, Insolvenzschutz und Umbuchungsschutz (bis 30 Tage vor Reiseantritt) für 5 Euro bietet. Mehr Informationen finden Sie hier: www.reiseversicherung.de. Bei Flugbuchungen über das Onlinereiseportal "airline direct" können diese Versicherungen gleich mit abgeschlossen werden.


Freigepäck

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Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
Die Freigepäckmenge kann je nach Fluggesellschaft, Strecke und Tarif variieren. Die Faustregeln: Auf Flügen in die USA gilt das Piece Concecpt (1 Piece = 23 kg), die meisten Airlines haben die Freigepäckmenge jedoch von zwei Gepäckstücken auf ein Gepäckstück pro Person reduziert. Für alle anderen Ziele gilt das Weight-Concept mit 20 kg. Jedoch gehen die Gepäckbestimmungen inzwischen stark auseinander. Es empfiehlt sich, auf der Webseite der gebuchten Fluggesellschaft über die Gepäckbedingungen zu informieren.

Wieviel Handgepäck ist erlaubt?
Wie beim aufzugebenden Gepäck, fallen auch die Handgepäckbedingungen unterschiedlich aus. Ein Handgepäckstück (ca. 5 kg) darf in der Regel immer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden, die Maße sollten jedoch erlauben, das Gepäckstück unter dem Sitz verstauen zu können (z.B. normaler Rucksack oder eine Laptoptasche).

Was kostet Übergepäck?
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht - Lufthansa beispielsweise verlangt 40 Euro pro Kilo (je nach Zielgebiet). Die wenigesten Fluggesellschaften bieten eine Pauschale für Übergepäck an, sodass es sich bei größeren Mengen eher lohnt, das Gepäck per Frachtpost (z.B. DHL oder Speditionen) zu verschicken.

UNSER TIPP:
Den nötigen Überblick verschafft die hilfreiche Webseite www.freigepaeckgrenze.de. Hier sind sämtliche Fluggsellschaften mit einem direkten Link zu den Gepäckbedingungen aufgeführt.


Reiseplan online aufrufen

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Wo kann ich den Status meiner Buchung einsehen?
Je nachdem, mit welchem Reservierungssystem (GDS=Global Distribution System) Ihr Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft arbeitet, können Sie jederzeit von überall aus Ihren Reiseplan online mit den aktuellen Flugzeiten aufrufen.

Die drei am meistgenutzten GDS sind Amadeus, Sabre und Galileo. Jedes dieser GDS bietet den Reisenden eine Onlineplattform, auf der Sie Ihre tagesaktuellen Flugzeiten aufrufen und nach Bedarf auch das E-Ticket jederzeit neu ausdrucken können:
  • Amadeus: http://www.checkmytrip.com
  • Sabre: http://www.virtuallythere.com
  • Galileo: http://www.viewtrip.com

UNSER TIPP:
Ein regelmäßiges Prüfen der Reisedaten ersetzt NICHT die Verpflichtung, gebuchte Rückflüge telefonisch bei der Fluggsellschaft rückzubestätigen, sofern diese darum bittet [siehe Thema "Rückflug rückbestäten"]. Fast immer lautet es in den Beförderungsbedingungen, dass nur bei Rückbestätigung der Rückflug gewährleistet ist. Fragen Sie also bei Abflug am Check In Schalter konkret nach, ob eine Rückbestätigung erforderlich ist, und wenn ja, unter welcher Rufnummer.


Warum muss der Rückflug rückbestätigt werden?

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Muss ich meine Flüge rückbestätigen?
Ja, aber auch wirklich nur der Rückflug. Dieser sollte möglichst 3 Tage vor Rückreise telefonisch bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, sofern die gebuchte Fluggesellschaft dies in den Beförderungsbedingungen vorsieht. Die dafür vorgesehene Rufnummer erhalten Sie auf Nachfrage bereits am Check In Schalter Ihrer gebuchten Fluggesellschaft, bei Reiseantritt in Deutschland. Dort erfahren Sie auch, ob die Fluggesellschaft eine Rückbestätigung wünscht oder nicht.

Warum sollte man den Rückflug rückbestätigen?
Nicht selten kommt es zu einer Flugzeitänderung. Da Sie sich bereits an Ihrem Reiseziel befinden und somit nicht erreichbar sind, werden die Passagiere hierfür in die Pflicht genommen. Rückbestätigt ein Passagier seine Rückflüge nicht, kann sich die Fluggesellschaft vorbehalten, dem Fluggast die Beförderung verweigern. Das passiert zwar nicht ohne weiteres - aber ist eine Fluggsellschaft zu Umdisponierungen aufgrund von Überbuchung oder Flugstreichung gezwungen, kann dieser Fall eintreten.

UNSER TIPP:
Die Rufnummern aller Airlines finden Sie auf www.telefonnummer-airlines.de.


Flugstreichung, Verspätung, Mindestumsteigezeit

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Was tun bei Flugstreichung?
Linienfluggesellschaften haben eine Pflicht zur Beförderung, das ist der Vorteil. Wurde der Flug gestrichen, werden Sie am Schalter der Fluggesellschaft kostenfrei auf die nächstmögliche Maschine der selben Fluggsellschaft (oder ggf. innerhalb der Allianz) umgebucht, auch wenn der gebuchte Tarif dies eigentlich nicht erlaubt. Je nach Wartezeit werden auch Verpflegungsgutscheine ausgegeben. Fliegt keine Maschine mehr am selben Tag, wird Ihnen ein Hotel gestellt. Sollte die Flugstreichung aufgrund höherer Gewalt erfolgt sein (z.B. Wetterverhältnisse), sind Ersatzleistungen eine Frage der Kulanz und es bestehen keine Ansprüche.

UNSER TIPP:
Informieren Sie sich hier [klicken] über Ihre Fluggastrechte und über die Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft auf der Webseite der jeweiligen Airline.

Was tun bei Verspätung / Verpassen des Anschlussfluges?
Haben Sie einen Durchgangstarif (alle Flüge "am Stück" auf einem Ticket) gebucht, handelt es sich um eine garantierte Verbindung. Die Fluggesellschaften haben entsprechende Abkommen miteinander, sodass, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund Verspätung eines Zubringerfluges verpassen, Sie sich am Schalter der Airline kostenfrei umbuchen lassen können (Ansprüche wie oben). Bucht man die Flüge separat (buchungstechnisch gesehen unabhängig voneinander mit mehreren Tickets) besteht kein Anspruch auf Ersatz, auch wenn die Mindestumsteigezeit eingehalten wurde, da die jeweiligen Fluggesellschaften nicht miteinander involviert wurden.

Was bedeutet Mindestumsteigezeit?
Alle Flughäfen und alle Fluggesellschaften haben untereinander Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Time = MCT) festgestgelegt, die sich danch richten, wieviel Zeit ein Passagier für einen Umstieg benötigt. Die MCT wird von Airlines normalerweise aus Eigeninteresse nicht zu knapp berechnet, da ein Umsteig innerhalb dieser Zeit für Passagiere zu schaffen sein muss. Wenn durch Verspätung eines Zubringerfluges die MCT für den Anschlussflug unterschritten wurde, muss die Airline kostenfrei umbuchen, sofern es sich um einen Durchgangstarif (d.h. alle Flüge werden "am Stück" auf einem Ticket gebucht) handelt. Sofern es sich um einen Durchgangstarif handelt, kann die MCT bei der Flugbuchung technisch bedingt nicht unterschritten werden, sodass immer Gewährleistet ist, dass die Umsteigezeit auch ausreicht. Beim buchen separater Tickets wird oft die benötige Zeit - insbesondere bei Wechsel der Fluggessellschaft und / oder Terminal - unterschätzt. Da der Anspruch auf alle weiteren Flugstrecken im Ticket verfallen, sollte man beim Ticketkauf nicht am falschen Ende sparen und besser ein Durchgangsticket buchen.

UNSER TIPP:
1. Lieber mehr zahlen für einen Durchgangstarif ODER
2. Mindestens 4 Stunden Zeitpuffer einplanen (Gepäck nicht vergessen, muss neu aufgegeben werden) ODER
3. Die Europäische Reiseversicherung bietet das Produkt ticketsafe Basic für 5 Euro an. Buchen Sie separate Tickets, müssen zwischen den Flügen mindestens 2 Stunden liegen. Hat dann eine Maschine Verspätung und man verpasst den Anschlussflug, übernimmt die Versicherung bis zu einer bestimmten Summe die Kosten für ein neues Tickets und ggf. Übernachtung / Verpflegung (quasi Ersatzleistungen wie beim Durchgangstarif).


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