passengerNet.de Flug-Wiki +++
Wir haben für Sie Flugwissen zum Thema Flugreisen in unserem Flug-Wiki zusammengestellt und erweitern die Themen ständig. Rail&Fly? Gabelflüge? Begleitservice für alleinreisende Kinder? Umbuchen? Name falsch im Ticket? Was tun bei Flugstreichung?
Bei uns finden Sie Antworten! UNSER TIPP:
Für eine schnelle Stichwortsuche drücken Sie auf Ihrer Tastatur <STRG> + <F> gleichzeitig und geben Sie Ihr Suchwort ein. |
Bearbeitet am: 11.04.2011
|
Definition: Was ist ein Codeshare Flug?

Merkmale
Innerhalb der Airline-Partnerschaft oder Allianz (wie z.B. Star Alliance) stellt eine Fluggesellschaft Sitzplatzkontingente Ihrer Maschine für eine Parter-Airline zur Verfügung, z.B. auf einer Strecke die von dieser Partnerfluggesellschaft nicht bedient wird.
Vorteil: Sie können mit "Ihrer" Fluggesellschaft auch von einem nahegelegeneren Flughafen abfliegen.
Nachteil: Sonderanfragen wie Sitzplatzreservierungen, Übergepäck, alleinreisende Kinder etc. werfen noch immer oftmals Probleme auf, da sich die Fluggesellschaft bezüglich der geltenden Beförderungsbedingungen und Konditionen (z.B. Übergepäckregelungen) untereinander nicht einigen können.
Beispiel: Quantas Airways ist eine australische Linenfluggesellschaft und bedient Ihre Langstrecken von großen Drehkreuzen wie Frankfurt oder London aus. Durch die Mitgliedschaft in der Allianz "One World" kann Qantas Ihre Passagiere auf Flügen von British Airways z.B. von Berlin nach London fliegen lassen, während der Flug neben der Qantas Flugnummer auch unter der Flugnummer von British Airways geführt wird.
Übrigens: Codeshareflüge sind in der Regel an der 4-stelligen Flugnummer erkennbar, während "echte" Flüge, die von der Airline selbst durchgeführt werden, eine 1 bis 3 stellige Flugnummer führen.
Innerhalb der Airline-Partnerschaft oder Allianz (wie z.B. Star Alliance) stellt eine Fluggesellschaft Sitzplatzkontingente Ihrer Maschine für eine Parter-Airline zur Verfügung, z.B. auf einer Strecke die von dieser Partnerfluggesellschaft nicht bedient wird.
Vorteil: Sie können mit "Ihrer" Fluggesellschaft auch von einem nahegelegeneren Flughafen abfliegen.
Nachteil: Sonderanfragen wie Sitzplatzreservierungen, Übergepäck, alleinreisende Kinder etc. werfen noch immer oftmals Probleme auf, da sich die Fluggesellschaft bezüglich der geltenden Beförderungsbedingungen und Konditionen (z.B. Übergepäckregelungen) untereinander nicht einigen können.
Beispiel: Quantas Airways ist eine australische Linenfluggesellschaft und bedient Ihre Langstrecken von großen Drehkreuzen wie Frankfurt oder London aus. Durch die Mitgliedschaft in der Allianz "One World" kann Qantas Ihre Passagiere auf Flügen von British Airways z.B. von Berlin nach London fliegen lassen, während der Flug neben der Qantas Flugnummer auch unter der Flugnummer von British Airways geführt wird.
Übrigens: Codeshareflüge sind in der Regel an der 4-stelligen Flugnummer erkennbar, während "echte" Flüge, die von der Airline selbst durchgeführt werden, eine 1 bis 3 stellige Flugnummer führen.
Definition: Was bedeutet IATA?

Wer oder was ist die IATA?
IATA steht für International Air Transport Association. Die Luftfahrt-Organisation wurde wurde 1945 gegründet und stellt eine Art "Dachverband" für weltweit alle zugelassenen Linienfluggsellschaften dar. Die IATA hat eine richtungsweisende Funktion hinsichtlich der Vereinheitlichung verschiedener Standards, wie z.B. Freigepäckgrenzen, ist Organ zur Initialisierung von Luftverkehrskrechten, Interlining (Kooperationen unter Fluggesellschaften) und ist u.a. auch zuständig für die Verwaltung und Aufsicht der IATA Agenturen (Reisebüros). Nur IATA Agenturen sind authorisiert, elektronische Tickets zu erstellen.
Zu den Aufgaben der IATA gehören unter anderem:
- Förderung des sicheren, regelmäßigen und wirtschaflichen Luftverkehr
- Funktion als Preisbildungsinstitution
- Plattforum für Zusammenarbeit zwischen Fluggesellschaften (Kommunikation, Interline-System)
- Regelung der Abrechnung zwischen IATA-Agenturen (Reisebüros) und Fluggesellschaften durch die BSP
- Regelung der Abrechnung zwischen den Fluggesellschaften untereinander (z.B. bei Interlining, Codeshare) durch das Clearing House
- Umweltschutz
- Organisation einer einheitlichen Kommunikationsplattform (GDS-Anbindungen)
- Rechtsausschuss
- Interessenvertretung der Fluggesellschaften in Bezug auf Sicherheit, Abfertigung etc.
- Interessenvertretung der Fluggesellschaften in Bezug auf Luftverkehrsrechte (zwischen/über fremden Staaten) mit der ICAO (International Civil Aviation Organisation)
IATA steht für International Air Transport Association. Die Luftfahrt-Organisation wurde wurde 1945 gegründet und stellt eine Art "Dachverband" für weltweit alle zugelassenen Linienfluggsellschaften dar. Die IATA hat eine richtungsweisende Funktion hinsichtlich der Vereinheitlichung verschiedener Standards, wie z.B. Freigepäckgrenzen, ist Organ zur Initialisierung von Luftverkehrskrechten, Interlining (Kooperationen unter Fluggesellschaften) und ist u.a. auch zuständig für die Verwaltung und Aufsicht der IATA Agenturen (Reisebüros). Nur IATA Agenturen sind authorisiert, elektronische Tickets zu erstellen.
Zu den Aufgaben der IATA gehören unter anderem:
- Förderung des sicheren, regelmäßigen und wirtschaflichen Luftverkehr
- Funktion als Preisbildungsinstitution
- Plattforum für Zusammenarbeit zwischen Fluggesellschaften (Kommunikation, Interline-System)
- Regelung der Abrechnung zwischen IATA-Agenturen (Reisebüros) und Fluggesellschaften durch die BSP
- Regelung der Abrechnung zwischen den Fluggesellschaften untereinander (z.B. bei Interlining, Codeshare) durch das Clearing House
- Umweltschutz
- Organisation einer einheitlichen Kommunikationsplattform (GDS-Anbindungen)
- Rechtsausschuss
- Interessenvertretung der Fluggesellschaften in Bezug auf Sicherheit, Abfertigung etc.
- Interessenvertretung der Fluggesellschaften in Bezug auf Luftverkehrsrechte (zwischen/über fremden Staaten) mit der ICAO (International Civil Aviation Organisation)
Blick hinter die Kulissen: Wie funktioniert eine Onlinebuchung?

Flugsuche
Die Buchungsmaschine der Webseite ist an ein Reservierungssystem ["GDS = General Distribution System" oder "CRS = Computer Reservation System"] angebunden, das in Echtzeit die von allen Fluggesellschaften einzeln hinterlegten Verfügbarkeiten und Preise bei einer Flugsuche abfragt. Das GDS stellt aus den ermittelten Verfügbarkeiten und Preisen die Flugangebote zusammen und präsentiert diese in der Angebotsübersicht. Die Vakanzen und Tarife werden von den Fluggesellschaften im GDS hinterlegt. Die Airlines zahlen an die verschiedenen GDS-Provider dafür, dass Sie diesen Vertriebsweg verwenden dürfen. Die Reisebüros zahlen ebenfalls an den GDS-Provider dafür, dass Sie das GDS nutzen dürfen.
Buchungsabschluss
Bei Auswahl der gewünschten Flugverbindung wird im Hintergrund eine Reservierung im GDS aufgebaut. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Zahlungsinformationen und absenden der Buchung wird die Reservierung abgeschlossen und eine Reservierungscode generiert, unter dem die Buchung hinterlegt ist ["PNR", Passenger Name Record]. Der PNR durchläuft zur weiteren Bearbeitung einen automatisierten Prozess.
Was passiert nach Buchungsabschluss?
Nachdem der PNR angelegt wurde, durchläuft dieser zunächst einen automatisierten Prozess, in dem unter anderem nochmals geprüft wird, ob die Flugstrecken nach Reservierungsabschluss von der Fluggesellschaft noch immer den Status "Confirmed" aufweisen. Nur dann kann die Ausstellung des elektronischen Tickets und die Belastung der Kreditkarte erfolgen. Die meisten Onlinereisebüros versenden mit erfolger Ausstellung eine abschließende Bestätigung mit elektronischem Ticket (Reiseplan mit der 13-stelligen Ticketnummer). Solange das E-Ticket nicht ausgestellt und die 13-stellige Ticketnummer im PNR hinterlegt ist, kann keine Bordkarte ausgehändigt werden und die Buchung ist für die Fluggesellschaft ungültig.
Wann bekommt man das Ticket?
Je nach Buchungsmaschine und Umfang der automatisierten Prozesse kann es zwischen 10 Minuten und mehreren Stunden dauern, bis die Ausstellung des elektronischen Tickets erfolgt ist. Die meisten Fluggesellschaften verlangen eine Ticketausstellung noch am selben Tag, was zu komplikationen führen kann, wenn man seine Flüge zu später Stunde online bucht. Grundsätzlich behalten sich alle Fluggesellschaften das Recht vor, die Preise zu ändern oder Reservierungen zu streichen, solange die Ticketausstellung noch nicht erfolgt ist.
Wer kann die Buchung nach Abschluss einsehen? Wo kann ich die Buchung kontrollieren?
Nicht jede beliebige Airline und auch nicht jedes Reisebüro kann jede Buchung einsehen, sondern nur die Airlines die gebucht sind und das Reisebüro, welches die Buchung vorgenommen hat. Reisende haben die Möglichkeit, Ihre Buchung online einzusehen und zu prüfen, unabhängig vom gewählten Reisebüro. Bitte lesen Sie dazu den Artikel "Reiseplan online aufrufen" weiter unten. Die Buchung ist erst gültig, wenn die 13-stellige Ticketnummer generiert wurde. Solange spricht man von einer Reservierung.
Die Buchungsmaschine der Webseite ist an ein Reservierungssystem ["GDS = General Distribution System" oder "CRS = Computer Reservation System"] angebunden, das in Echtzeit die von allen Fluggesellschaften einzeln hinterlegten Verfügbarkeiten und Preise bei einer Flugsuche abfragt. Das GDS stellt aus den ermittelten Verfügbarkeiten und Preisen die Flugangebote zusammen und präsentiert diese in der Angebotsübersicht. Die Vakanzen und Tarife werden von den Fluggesellschaften im GDS hinterlegt. Die Airlines zahlen an die verschiedenen GDS-Provider dafür, dass Sie diesen Vertriebsweg verwenden dürfen. Die Reisebüros zahlen ebenfalls an den GDS-Provider dafür, dass Sie das GDS nutzen dürfen.
Buchungsabschluss
Bei Auswahl der gewünschten Flugverbindung wird im Hintergrund eine Reservierung im GDS aufgebaut. Nach Eingabe der persönlichen Daten und Zahlungsinformationen und absenden der Buchung wird die Reservierung abgeschlossen und eine Reservierungscode generiert, unter dem die Buchung hinterlegt ist ["PNR", Passenger Name Record]. Der PNR durchläuft zur weiteren Bearbeitung einen automatisierten Prozess.
Was passiert nach Buchungsabschluss?
Nachdem der PNR angelegt wurde, durchläuft dieser zunächst einen automatisierten Prozess, in dem unter anderem nochmals geprüft wird, ob die Flugstrecken nach Reservierungsabschluss von der Fluggesellschaft noch immer den Status "Confirmed" aufweisen. Nur dann kann die Ausstellung des elektronischen Tickets und die Belastung der Kreditkarte erfolgen. Die meisten Onlinereisebüros versenden mit erfolger Ausstellung eine abschließende Bestätigung mit elektronischem Ticket (Reiseplan mit der 13-stelligen Ticketnummer). Solange das E-Ticket nicht ausgestellt und die 13-stellige Ticketnummer im PNR hinterlegt ist, kann keine Bordkarte ausgehändigt werden und die Buchung ist für die Fluggesellschaft ungültig.
Wann bekommt man das Ticket?
Je nach Buchungsmaschine und Umfang der automatisierten Prozesse kann es zwischen 10 Minuten und mehreren Stunden dauern, bis die Ausstellung des elektronischen Tickets erfolgt ist. Die meisten Fluggesellschaften verlangen eine Ticketausstellung noch am selben Tag, was zu komplikationen führen kann, wenn man seine Flüge zu später Stunde online bucht. Grundsätzlich behalten sich alle Fluggesellschaften das Recht vor, die Preise zu ändern oder Reservierungen zu streichen, solange die Ticketausstellung noch nicht erfolgt ist.
Wer kann die Buchung nach Abschluss einsehen? Wo kann ich die Buchung kontrollieren?
Nicht jede beliebige Airline und auch nicht jedes Reisebüro kann jede Buchung einsehen, sondern nur die Airlines die gebucht sind und das Reisebüro, welches die Buchung vorgenommen hat. Reisende haben die Möglichkeit, Ihre Buchung online einzusehen und zu prüfen, unabhängig vom gewählten Reisebüro. Bitte lesen Sie dazu den Artikel "Reiseplan online aufrufen" weiter unten. Die Buchung ist erst gültig, wenn die 13-stellige Ticketnummer generiert wurde. Solange spricht man von einer Reservierung.
Blick hinter die Kulissen: Tarife, Buchungsklassen & Kontingente

Allgemeine Tarifstrukturen im Linienflugverkehr
Bei nahezu allen Linienfluggesellschaften sind die Kabinenklassen Economy Class, Business Class und First Class in bis zu 20 Tarifklassen (Buchungsklassen) unterteilt. Jede dieser Buchungsklassen hat dabei einen eigenen Preis und eigene Tarifbedingungen hinsichtlich Umbuchbarkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit und für jede Klasse ist nur ein begrenztes Kontingent verfügbar. Nicht zu den drei Beförderungsklassen zählt die Premium Economy Class, die als eine Zwischenklasse gilt. Hier gelten zwar meist klassische Eco-Konditionen, man aber mit mehr Beinfreiheit (Busi sitzen, Eco Service).
Durch diese komplexen Preisstrukturen ergibt sich folgende meist zutreffende Faustregel für Linienflugbuchungen: "Je früher man bucht, desto preiswerter ist das Ticket". Aber auch: "Je preiswerter ein Tarif, desto restriktiver sind die Tarifbedingungen".
Allgemeine Tarifstrukturen im Charterflugbereich und Low Cost Carrier
Hier gibt es leider keine Faustregel und auch nicht wirklich nachvollziehbareTarifstrukturen. Es gibt lediglich die Economy Klasse, dafür keine verbindlichen Regelungen zur Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Sitzplätzen (Beinfreiheit). Ähnlich wie im Linienflugverkehr kann man sich preiswerte Flüge ergattern wenn man früh bucht - aber andererseits kann es auch vergleichbar mit einer Pauschalreise passieren, dass kurzfristige Buchungen von Restplätze sich lohnen können. Der Vertrieb von preiswerten Restplätzen ist im Linienflugverkehr zum Beispiel wegen der komplexen Kosten- und Tarifstrukturen kaum denkbar.
Bei nahezu allen Linienfluggesellschaften sind die Kabinenklassen Economy Class, Business Class und First Class in bis zu 20 Tarifklassen (Buchungsklassen) unterteilt. Jede dieser Buchungsklassen hat dabei einen eigenen Preis und eigene Tarifbedingungen hinsichtlich Umbuchbarkeit, Gültigkeit und Anwendbarkeit und für jede Klasse ist nur ein begrenztes Kontingent verfügbar. Nicht zu den drei Beförderungsklassen zählt die Premium Economy Class, die als eine Zwischenklasse gilt. Hier gelten zwar meist klassische Eco-Konditionen, man aber mit mehr Beinfreiheit (Busi sitzen, Eco Service).
Durch diese komplexen Preisstrukturen ergibt sich folgende meist zutreffende Faustregel für Linienflugbuchungen: "Je früher man bucht, desto preiswerter ist das Ticket". Aber auch: "Je preiswerter ein Tarif, desto restriktiver sind die Tarifbedingungen".
Allgemeine Tarifstrukturen im Charterflugbereich und Low Cost Carrier
Hier gibt es leider keine Faustregel und auch nicht wirklich nachvollziehbareTarifstrukturen. Es gibt lediglich die Economy Klasse, dafür keine verbindlichen Regelungen zur Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Sitzplätzen (Beinfreiheit). Ähnlich wie im Linienflugverkehr kann man sich preiswerte Flüge ergattern wenn man früh bucht - aber andererseits kann es auch vergleichbar mit einer Pauschalreise passieren, dass kurzfristige Buchungen von Restplätze sich lohnen können. Der Vertrieb von preiswerten Restplätzen ist im Linienflugverkehr zum Beispiel wegen der komplexen Kosten- und Tarifstrukturen kaum denkbar.
Blick hinter die Kulissen: Woher kommen die Flugpreise?

Flugpreise - reine Willkür oder System?
Wie oben in "Tarife, Klasse, Kontingente" erwähnt, gibt es in der Economy Class bis zu 20 verschiedene Tarifklassen mit unterschiedlichen Grundpreisen, die je nach Auslastung der Maschine verfügbar sind und auch noch miteinander kombinierbar sind (z.B. Hinflug höher, Rückflug niedriger). Die Kontingente sind immer nur begrenzt verfügbar und die Flüge bereits ein Jahr im Voraus buchbar. Da zuerst die günstigen Plätze gebucht werden, ergibt sich die logische Folgerung: "Je später man bucht, desto teurer das Ticket". Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber Lastminute-Angebote gibt es im Linienflugbereich aufgrund dieser komplexen Tarifstrukturen nicht.
Wie werden die Angebote erstellt?
Die Buchungsmaschine des Onlinereiseportals ist an ein Reservierungssystem ["GDS = General Distribution System" oder "CRS = Computer Reservation System"] angebunden, das in Echtzeit die von den Fluggesellschaften hinterlegten Verfügbarkeiten und Preise bei einer Flugsuche abfragt. Das GDS stellt aus den zur Verfügung gemeldeten Vakanzen und Preisen die Flugangebote zusammen und präsentiert diese in der Angebotsübersicht.
Woher kommen die Preisunterschiede bei den Flügen?
Die Gründe hierfür liegen in der Kalkulation und den verwenden Reservierungssystemen. Den Reisebüros werden nicht mehr wie früher von den Fluggesellschaften Kontingente eingeräumt, sonderen es werden Sondertarife ausgehandelt. Je größer das Unternehmen, desto höher die Ticketzahlen, desto niedriger die Preise. Ausserdem kalkulieren die Anbieter unterschiedliche Aufschläge (Vermittlungsentgelt, Servicepauschale, Ticketfee) und unterschiedliche Reservierungssysteme weisen unterschiedliche Verfügbarkeiten in Tarifklassen auf. So können für ein und den selben Flug unterschiedliche Preise bei verschiedenen Anbietern existieren. Dazu kommen Schwankungen in den Verfügbarkeiten (durch tagesweise Reservierungen von Reisebüros), Schwankungen im Umrechnungskurs und häufiger Anpassungen der Kerosinzuschläge und Flughafengebühren, sodass der Flug am nächsten Tag beim selben Anbieter teurer (oder billiger) sein kann.
Wie oben in "Tarife, Klasse, Kontingente" erwähnt, gibt es in der Economy Class bis zu 20 verschiedene Tarifklassen mit unterschiedlichen Grundpreisen, die je nach Auslastung der Maschine verfügbar sind und auch noch miteinander kombinierbar sind (z.B. Hinflug höher, Rückflug niedriger). Die Kontingente sind immer nur begrenzt verfügbar und die Flüge bereits ein Jahr im Voraus buchbar. Da zuerst die günstigen Plätze gebucht werden, ergibt sich die logische Folgerung: "Je später man bucht, desto teurer das Ticket". Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber Lastminute-Angebote gibt es im Linienflugbereich aufgrund dieser komplexen Tarifstrukturen nicht.
Wie werden die Angebote erstellt?
Die Buchungsmaschine des Onlinereiseportals ist an ein Reservierungssystem ["GDS = General Distribution System" oder "CRS = Computer Reservation System"] angebunden, das in Echtzeit die von den Fluggesellschaften hinterlegten Verfügbarkeiten und Preise bei einer Flugsuche abfragt. Das GDS stellt aus den zur Verfügung gemeldeten Vakanzen und Preisen die Flugangebote zusammen und präsentiert diese in der Angebotsübersicht.
Woher kommen die Preisunterschiede bei den Flügen?
Die Gründe hierfür liegen in der Kalkulation und den verwenden Reservierungssystemen. Den Reisebüros werden nicht mehr wie früher von den Fluggesellschaften Kontingente eingeräumt, sonderen es werden Sondertarife ausgehandelt. Je größer das Unternehmen, desto höher die Ticketzahlen, desto niedriger die Preise. Ausserdem kalkulieren die Anbieter unterschiedliche Aufschläge (Vermittlungsentgelt, Servicepauschale, Ticketfee) und unterschiedliche Reservierungssysteme weisen unterschiedliche Verfügbarkeiten in Tarifklassen auf. So können für ein und den selben Flug unterschiedliche Preise bei verschiedenen Anbietern existieren. Dazu kommen Schwankungen in den Verfügbarkeiten (durch tagesweise Reservierungen von Reisebüros), Schwankungen im Umrechnungskurs und häufiger Anpassungen der Kerosinzuschläge und Flughafengebühren, sodass der Flug am nächsten Tag beim selben Anbieter teurer (oder billiger) sein kann.
Berechnung der Luftverkehrssteuer

Was ist die Luftverkehrssteuer?
Seit dem 01.09.2010, geltend für alle Reisen mit Abflug ab 01.01.2011 von Deutschland, wird die neue Luftverkehrssteuer (Taxbox Code OY) in vielen Reservierungssystemen und im Online-Eigenvertrieb berechnet. Es handelt sich hierbei um eine Steuer, die alle aus Deutschland operierenden Fluggesellschaften trifft. Die meisten Fluggesellschaft werden diese Steuer an Ihre Passagiere weiterreichen und die Endpreise entsprechend anpassen. Inländische Hin- und Rückflüge werden je Strecke besteuert, bei einem Flug ins Ausland nur einmal. Der Steuersatz ist gestaffelt nach Entfernung (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates):
Tickets mit zutreffenden Flüge beinhalten die Luftverkehrssteuer bereits. Die Steuer wird zusammen mit allen anderen Flughafensteuern, Kerosinzuschlägen, Sicherheitsgebühren und lokaler Steuerzuschlägen gemeinsam berechnet und als Summe aller Steuern und Gebühren ausgewiesen, nicht separat oder einzeln aufgeführt.
Quelle: bundesregierung.de
Seit dem 01.09.2010, geltend für alle Reisen mit Abflug ab 01.01.2011 von Deutschland, wird die neue Luftverkehrssteuer (Taxbox Code OY) in vielen Reservierungssystemen und im Online-Eigenvertrieb berechnet. Es handelt sich hierbei um eine Steuer, die alle aus Deutschland operierenden Fluggesellschaften trifft. Die meisten Fluggesellschaft werden diese Steuer an Ihre Passagiere weiterreichen und die Endpreise entsprechend anpassen. Inländische Hin- und Rückflüge werden je Strecke besteuert, bei einem Flug ins Ausland nur einmal. Der Steuersatz ist gestaffelt nach Entfernung (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates):
- Innerdeutsche Ziele: Oneway 8 Euro + 19 % MwSt. / Return 16 Euro + 19 % MwSt.)
- Europäische Ziele (bis 2.500 km): 8 Euro
- Naher Osten, Teile Afrikas, GUS und Zentralasien (2.500 bis 6.000 km): 25 Euro
- Langstreckenziele: 45 Euro
Tickets mit zutreffenden Flüge beinhalten die Luftverkehrssteuer bereits. Die Steuer wird zusammen mit allen anderen Flughafensteuern, Kerosinzuschlägen, Sicherheitsgebühren und lokaler Steuerzuschlägen gemeinsam berechnet und als Summe aller Steuern und Gebühren ausgewiesen, nicht separat oder einzeln aufgeführt.
Quelle: bundesregierung.de
Rail and Fly Tickets ("Zug zum Flug")

Was ist Rail & Fly?
In Kooperation mit der Deutschen Bahn bieten verschiedene Fluggesellschaften Ihren Fluggästen an, kostenlos oder gegen eine geringe Pauschale von jedem Bahnhof zum Abflughafen (meist Frankfurt, München oder Hamburg) anzureisen.
Wie buche ich Rail & Fly?
Rail & Fly muss bereits bei Flugbuchung mitbestellt werden, sofern die Fluggesellschaft diese Leistung überhaupt anbietet (sprich eine Kooperation mit der Bahn unterhält). Bei Angeboten die Rail&Fly enthalten, muss diese Leistung explizit im Angebot gekennzeichnet sein und die Bahnstrecken im angezeigten Reiseplan aufgeführt sein. Ein nachträgliches hinzubuchen von Rail&Fly ist in der Regel nicht möglich. Lufthansa bietet als einzige Fluggesellschaft nachträgliche Rail & Fly Tickets an (Kostenpunkt 25 Euro pro Person und Strecke). Emirates bietet als einzige Fluggesellschaft generell kostenlos Rail & Fly an (nachträglich nur kostenpflichtig möglich). [Update 14.04.2011]
Wie erhalte ich das Rail & Fly Ticket?
Bei Buchungsabschluss wird eine Abholnummer generiert, die am Abflugtag (oder am Tag zuvor) an einem DB Fahrkartenautomaten eingegeben werden muss, um die Fahrscheine zu lösen. Die Fahrkarten sind nur erhältlich, wenn auch das elektronische Flugticket erstellt wurde.
Gültigkeit des Rail & Fly Tickets
Der Abfahrtsort wird nicht festgelegt, der Zielbahnhof ist automatisch der gewählte Abflughafen. Die Zugfahrt darf nicht unterbrochen werden (ausgenommen Umsteigeverbindungen). Es besteht keine Zugbindung, aber auch kein Sitzplatzanspruch. Der Reisende kann sich seine Zugverbindung am Abfahrtstag selbst frei wählen, das Ticket gilt auf allen Zügen (inklusive ICE, ausgenommen Sonderzüge, DB Nacht- und Autozüge etc.). Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes sind nur in Verbindung mit Zügen des Fernverkehrs möglich. Es ist die direkteste, verfügbare Verbindung bis/ab Flughafen zu wählen, die Ankunftszeit sollte möglichst zwei Stunden vor Abflug sein. Das Ticket gilt jeweils am Tag des Abfluges sowie einen Tag davor, entsprechend bei Rückflug am Tag der Landung und einen Tag danach.
UNSER TIPP:
Mehr Informationen gibt es auf www.bahn.de/railandfly.
Rail & Fly Tickets können Sie z.B. hier buchen: airline-direct.de
In Kooperation mit der Deutschen Bahn bieten verschiedene Fluggesellschaften Ihren Fluggästen an, kostenlos oder gegen eine geringe Pauschale von jedem Bahnhof zum Abflughafen (meist Frankfurt, München oder Hamburg) anzureisen.
Wie buche ich Rail & Fly?
Rail & Fly muss bereits bei Flugbuchung mitbestellt werden, sofern die Fluggesellschaft diese Leistung überhaupt anbietet (sprich eine Kooperation mit der Bahn unterhält). Bei Angeboten die Rail&Fly enthalten, muss diese Leistung explizit im Angebot gekennzeichnet sein und die Bahnstrecken im angezeigten Reiseplan aufgeführt sein. Ein nachträgliches hinzubuchen von Rail&Fly ist in der Regel nicht möglich. Lufthansa bietet als einzige Fluggesellschaft nachträgliche Rail & Fly Tickets an (Kostenpunkt 25 Euro pro Person und Strecke). Emirates bietet als einzige Fluggesellschaft generell kostenlos Rail & Fly an (nachträglich nur kostenpflichtig möglich). [Update 14.04.2011]
Wie erhalte ich das Rail & Fly Ticket?
Bei Buchungsabschluss wird eine Abholnummer generiert, die am Abflugtag (oder am Tag zuvor) an einem DB Fahrkartenautomaten eingegeben werden muss, um die Fahrscheine zu lösen. Die Fahrkarten sind nur erhältlich, wenn auch das elektronische Flugticket erstellt wurde.
Gültigkeit des Rail & Fly Tickets
Der Abfahrtsort wird nicht festgelegt, der Zielbahnhof ist automatisch der gewählte Abflughafen. Die Zugfahrt darf nicht unterbrochen werden (ausgenommen Umsteigeverbindungen). Es besteht keine Zugbindung, aber auch kein Sitzplatzanspruch. Der Reisende kann sich seine Zugverbindung am Abfahrtstag selbst frei wählen, das Ticket gilt auf allen Zügen (inklusive ICE, ausgenommen Sonderzüge, DB Nacht- und Autozüge etc.). Fahrten innerhalb eines Verkehrsverbundes sind nur in Verbindung mit Zügen des Fernverkehrs möglich. Es ist die direkteste, verfügbare Verbindung bis/ab Flughafen zu wählen, die Ankunftszeit sollte möglichst zwei Stunden vor Abflug sein. Das Ticket gilt jeweils am Tag des Abfluges sowie einen Tag davor, entsprechend bei Rückflug am Tag der Landung und einen Tag danach.
UNSER TIPP:
Mehr Informationen gibt es auf www.bahn.de/railandfly.
Rail & Fly Tickets können Sie z.B. hier buchen: airline-direct.de
Alleinreisende Kinder (UMNR)

Quelle: Lufthansa
Definition
Den Status Unaccompanied Minor ("UMNR") erhalten alleinreisende Kinder zwischen 5-12 Jahren, da Kinder unter 12 Jahren nicht ohne Erwachsenenbegleitung Reisen dürfen. Die Altersgrenzen und Kosten können unter Umständen von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über 12 Jahren als UMNR angemeldet werden, allerdings bis maximal unter 18 Jahren.
Was beinhaltet der Begleitservice?
Im Rahmen der UMNR Betreuung durch die Fluggesellschaft werden die Kinder auf den Wegen zwischen Flughafenschalter und Flugzeug, bei Umsteigeverbindungen zwischen den Flugzeugen, sowie während des Fluges betreut. Während des Fluges sitzen die Kinder in der Regel in einem für alleinreisende Kinder reservierten Bereich.
Was sollte beachtet werden?
Bei Buchung müssen Namen, Anschrift, Rufnummer und Verwandtschaftsgrad der Personen, die das Kind zum Flughafen bringen und am Bestimmungsort abholen, eingetragen werden. Aus Sicherheitsgründen können UMNR-Kinder ausschließlich an die in der Buchung vorvermerkten Personen übergeben werden. Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist daher immer Pflicht für diese Personen. Um Komplikationen zu vermeiden z.B. bei Übergabe des Kindes oder Gepäckverlust, ist es empfehlenswert, nur Flugverbindungen zu wählen, die von ein und der selben Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Was kostet der Begleitservice für ein alleinreisendes Kind?
Die Ticket Preise richten sich nach Fluggesellschaft, Tarifklasse und teilweise nach Entfernung des Reiseziels. Teilweise können für alleinreisende Kinder nicht die vergünstigten Kinderpreise angewendet werden, da diese nur in Begleitung eines Erwachsenen gelten. Etwa bei Lufthansa kostet der Begleitservice je nach Flugverbindung (Nonstop/Umsteigeflüge) auf Kurz- und Mittelstrecken zwischen 40-80 Euro pro Kind je Flugrichtung, auf Langstreckenflügen zwischen 80-120 Euro pro Kind je Flugrichtung. Air Berlin verlangt auf Kurz- und Mittelstrecken pro Flugrichtung je Kind 40 EUR und auf Langstreckenflügen 80 EUR pro Flugrichtung je Kind. Diese Angaben verstehen sich zzgl. des tagesaktuellen Flugpreises.
Wo kann ich Flüge für mein alleinreisendes Kind buchen?
Alleinreisende Kinder sollten am Besten direkt bei der Fluggesellschaft angefragt und gebucht werden. Es gibt auch Reisebüros, die diesen Service anbieten, über Onlinebuchungsmaschinen lassen sich alleinreisende Kinder jedoch generell nicht buchen.
UNSER TIPP:
Alleinreisende Kinder können Sie z.B. hier telefonisch oder per E-Mail anfragen (da UM's generell nicht online buchbar): www.airline-direct.de
Den Status Unaccompanied Minor ("UMNR") erhalten alleinreisende Kinder zwischen 5-12 Jahren, da Kinder unter 12 Jahren nicht ohne Erwachsenenbegleitung Reisen dürfen. Die Altersgrenzen und Kosten können unter Umständen von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über 12 Jahren als UMNR angemeldet werden, allerdings bis maximal unter 18 Jahren.
Was beinhaltet der Begleitservice?
Im Rahmen der UMNR Betreuung durch die Fluggesellschaft werden die Kinder auf den Wegen zwischen Flughafenschalter und Flugzeug, bei Umsteigeverbindungen zwischen den Flugzeugen, sowie während des Fluges betreut. Während des Fluges sitzen die Kinder in der Regel in einem für alleinreisende Kinder reservierten Bereich.
Was sollte beachtet werden?
Bei Buchung müssen Namen, Anschrift, Rufnummer und Verwandtschaftsgrad der Personen, die das Kind zum Flughafen bringen und am Bestimmungsort abholen, eingetragen werden. Aus Sicherheitsgründen können UMNR-Kinder ausschließlich an die in der Buchung vorvermerkten Personen übergeben werden. Das Mitführen eines Ausweisdokuments ist daher immer Pflicht für diese Personen. Um Komplikationen zu vermeiden z.B. bei Übergabe des Kindes oder Gepäckverlust, ist es empfehlenswert, nur Flugverbindungen zu wählen, die von ein und der selben Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Was kostet der Begleitservice für ein alleinreisendes Kind?
Die Ticket Preise richten sich nach Fluggesellschaft, Tarifklasse und teilweise nach Entfernung des Reiseziels. Teilweise können für alleinreisende Kinder nicht die vergünstigten Kinderpreise angewendet werden, da diese nur in Begleitung eines Erwachsenen gelten. Etwa bei Lufthansa kostet der Begleitservice je nach Flugverbindung (Nonstop/Umsteigeflüge) auf Kurz- und Mittelstrecken zwischen 40-80 Euro pro Kind je Flugrichtung, auf Langstreckenflügen zwischen 80-120 Euro pro Kind je Flugrichtung. Air Berlin verlangt auf Kurz- und Mittelstrecken pro Flugrichtung je Kind 40 EUR und auf Langstreckenflügen 80 EUR pro Flugrichtung je Kind. Diese Angaben verstehen sich zzgl. des tagesaktuellen Flugpreises.
Wo kann ich Flüge für mein alleinreisendes Kind buchen?
Alleinreisende Kinder sollten am Besten direkt bei der Fluggesellschaft angefragt und gebucht werden. Es gibt auch Reisebüros, die diesen Service anbieten, über Onlinebuchungsmaschinen lassen sich alleinreisende Kinder jedoch generell nicht buchen.
UNSER TIPP:
Alleinreisende Kinder können Sie z.B. hier telefonisch oder per E-Mail anfragen (da UM's generell nicht online buchbar): www.airline-direct.de
Infants (Babys), Sitzplatzanspruch, Ermäßigung

Altersdefinitionen (durch die IATA geregelt und international geltend)
Babys (Infants, 0-2 Jahre); Kinder (Child, 2-12 Jahre); Jugendliche (Youth, 12-18 Jahre);
Sitzplatzanspruch Babies
Infants haben kein Sitzplatzanspruch. Je nach Verfügbarkeit werden sog. Baby Baskets in den dafür vorgesehenen Mutter-Kind-Reihen bereitgestellt, sofern dies nach Buchung angemeldet wurde. Diese Sitzplätze bieten i.d.R. mehr Fußraum und sind mit speziellen Vorrichtungen zum Anhängen der Baby Baskets ausgestattet sind. Bei Nicht-Verfügbarkeit ist vorgesehen, das Baby während des Fluges auf dem Arm / Schoß zu halten. Wird ein Sitzplatz gewünscht, ist dieser i.d.R. voll zu zahlen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Babies sich bei Start, Landung und Turbulenzen nicht auf dem Sitz befinden dürfen. Kindersitze sind nutzlos und in Flugzeugen meist nicht zur Nutzung erlaubt.
Nachträgliche Buchung Infant Tickets
Sollten Sie ein Ticket für ein Baby vergessen haben mitzubuchen bzw. nachbuchen möchten, ist dies unkompliziert möglich. Kontaktieren Sie zunächst die gebuchte Fluggesellschaft, um Informationen zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Da zu bestehenen Buchungen keine weitere Personen hinzugefügt, sondern unter einem separaten Buchungscode nachgebucht und anschließend Querverwiesen werden müssen, kann das Infant Ticket nur am Ticketschalter der Fluggesellschaft am Abflughafen dazugekauft werden.
Ermäßigung für Babys und Kinder
Babys erhalten i.d.R. immer eine Ermäßigung, die je nach Fluggesellschaft und Tarif unterschiedlich ausfallen können. Einige Fluggesellschaften erheben keinen Tarifpreis, aber Tax (Flughafensteuern), andere einen geringen Tarifpreis aber keine Tax. Kinder erhalten i.d.R. ebenfalls eine Ermäßigung, die wie immer je nach Fluggesellschaft und Tarif unterschiedlich ausfallen kann. Beispielsweise bei besonderes preiswerten Tarifen wie die innerdeutsche 99,- Euro Tickets von Lufthansa sind Ermäßigungen fast immer ausgeschlossen.
Babys (Infants, 0-2 Jahre); Kinder (Child, 2-12 Jahre); Jugendliche (Youth, 12-18 Jahre);
Sitzplatzanspruch Babies
Infants haben kein Sitzplatzanspruch. Je nach Verfügbarkeit werden sog. Baby Baskets in den dafür vorgesehenen Mutter-Kind-Reihen bereitgestellt, sofern dies nach Buchung angemeldet wurde. Diese Sitzplätze bieten i.d.R. mehr Fußraum und sind mit speziellen Vorrichtungen zum Anhängen der Baby Baskets ausgestattet sind. Bei Nicht-Verfügbarkeit ist vorgesehen, das Baby während des Fluges auf dem Arm / Schoß zu halten. Wird ein Sitzplatz gewünscht, ist dieser i.d.R. voll zu zahlen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Babies sich bei Start, Landung und Turbulenzen nicht auf dem Sitz befinden dürfen. Kindersitze sind nutzlos und in Flugzeugen meist nicht zur Nutzung erlaubt.
Nachträgliche Buchung Infant Tickets
Sollten Sie ein Ticket für ein Baby vergessen haben mitzubuchen bzw. nachbuchen möchten, ist dies unkompliziert möglich. Kontaktieren Sie zunächst die gebuchte Fluggesellschaft, um Informationen zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Da zu bestehenen Buchungen keine weitere Personen hinzugefügt, sondern unter einem separaten Buchungscode nachgebucht und anschließend Querverwiesen werden müssen, kann das Infant Ticket nur am Ticketschalter der Fluggesellschaft am Abflughafen dazugekauft werden.
Ermäßigung für Babys und Kinder
Babys erhalten i.d.R. immer eine Ermäßigung, die je nach Fluggesellschaft und Tarif unterschiedlich ausfallen können. Einige Fluggesellschaften erheben keinen Tarifpreis, aber Tax (Flughafensteuern), andere einen geringen Tarifpreis aber keine Tax. Kinder erhalten i.d.R. ebenfalls eine Ermäßigung, die wie immer je nach Fluggesellschaft und Tarif unterschiedlich ausfallen kann. Beispielsweise bei besonderes preiswerten Tarifen wie die innerdeutsche 99,- Euro Tickets von Lufthansa sind Ermäßigungen fast immer ausgeschlossen.
Definition: Gabelflug, Multistopp, Stopover, Transfers

Gibt es noch Open Return Ticket?
Da Tickets mit entsprechendem Tarif bis zu 12 Monate gültig und umbuchar sein können, sind Open-Return-Tickets überflüssig geworden und weltweit nahezu einheitlich vom Markt verschwunden. Bei manchen Fluggesellschaften sind offene Rückflüge noch in Kombination mit der teuersten Economy Class ("Y-Class") oder in der Business Class möglich. Es gibt nur noch selten Reisebüros, die mit Fluggesellschaften Sonderkonditionen aushandeln und somit trotzdem noch Open-Return-Tickets anbieten können.
Was ist ein Gabelflug?
In der Fachsprache auch Open-Jaw genannt, bedeutet dass Endziel des Hinfluges nicht der Umkehrpunkt. Gabelflug Beispiel 1: Hinflug Berlin - New York, Rückflug Miami Berlin. Gabelflug Beispiel 2: Hinflug Berlin - New York, Rückflug New York - Frankfurt. Doppelter Gabelflug: Berlin - New York, Miami - Frankfurt. Solange die gegabelten Flughäfen innerhalb einer Tarifzone liegen, haben Gabelflüge meist nur einen minimalen Flughafensteuer-Bedingten Preisunterschied.
Was ist der Unterschied zwischen Stopover und Transfer (Umsteigen)?
Stopover bedeutet einen gewünschten (nicht Flugplanbedingten) Aufenthalt von mindestens 24 Stunden auf der Route zwischen Abflughafen und Zielflughafen einzulegen. Einige wenige Fluggesellschaften bieten sogenannte "Stopover-Programme" mit vergünstigten Hotel- und Rundreise-Angeboten an. Alle anderen Stopps (also unterhalb der 24-Stunden-Grenze) werden Transfer oder auch Transit genannt - das ist das klassische Umsteigen.
Was ist ein Multistoppflug?
Bei Multistoppflügen wird auf dem Weg zum Endziel in einer Flugrichtung an mehreren Flughäfen ein Stopover (= mindestens 24 Stunden Aufenthalt) eingelegt. Stoppover bewirken meist einen minimalen Anstieg des Flugpreises, da zusätzliche Steuern und Gebühren und selten auch ein Aufpreis der Fluggesellschaft anfallen.
Kann ich bei einem Stopover mein Gepäck am Flughafen lassen?
Sowohl bei längeren Umsteige-Aufenthalten (Transfer) als auch beim Stopover muss das Gepäck mitgeführt werden. An fast allen Flughäfen ist das zurücklassen von unbeaufsichtigten Gepäckstücken verboten. Manche Flughäfen bieten Schließfächer an.
Was ist ein Open Return Ticket?
UNSER TIPP:
In manchen Ländern gilt auch für flugplanbedingte Aufenthalte durch Umsteigeverbindungen eine Visumpflicht. Erkundigen Sie sich rechtzeitig an den zuständigen Auskunftsstellen, z.B. www.auswaertigesamt.de.
Gabelflüge können Sie z.B. hier online buchen: www.airline-direct.de
Elektronisches Ticket

Was ist ein e-Ticket?
Seit dem 01.6.2008 werden im Flugverkehr nur noch elektronisches Ticket erstellt. Beim sogenannten "e-Ticket" wird der herkömmliche Flugschein durch einen elektronischen Datensatz ersetzt, der sicher im Buchungssystem der Airline gespeichert ist. Viele Reisebüro versenden ein "elektronisches Ticket" nach Buchungsabschluss per E-Mail, damit der Reisende etwas in der Hand hat - tatsächlich jedoch kann als e-Ticket jeder beliebige Reiseplan, der Buchungscode, Namen, Reisedaten und die nach wie vor obligatorischen, 13-stellige Ticketnummer enthält, als E-Ticket bezeichnet werden, da das e-Ticket tatsächlich nur virtuell existiert.
Tippfehler im Namen
Der angegebene Passagiername auf dem Ticket muss mit dem Namen im Reisepass (bzw. Personalausweis) übereinstimmen, da die Fluggesellschaft schlimmstenfalls die Beförderung verweigern darf oder es zu Problemen bei der Einreisekontrolle kommt. Nachträgliche Korrekturen eines Tippfehlers im Namen sind nur noch bei vereinzelten Fluggesellschaften möglich (sie Artikel "Umbuchung & Stornierung). Je nach Ausmaß / Verfälschungsgrad des Namens, Reiseziel und Fluggesellschaft kann eine Stornierung des Flugtickets zu den geltenden Konditionen und Neubuchung zum aktuellen Tagespreis unumgänglich sein. Je weiter die Flugreise, desto strenger sind die Kontrollen. Innereuropäisch werden - je nach Airline - Tippfehler toleriert, innerdeutsch werden auch mal über vertausche Vor- und Nachname hinweggesehen [Anm.d.Red.: Dies stellt keine verbindliche Auskunft dar], letztlich entscheidet die Fluggesellschaft bzw. der Check In Schalter über die Beförderung. In jedem Fall sollten Sie sich sofort bei Bemerken des Fehlers an Ihr Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft wenden.
Falsches Geschlecht im Ticket
Nicht selten wählt man bei Onlinebuchungen versehentlich das falsche Geschlecht. Informieren Sie in diesem Fall bitte umgehend das Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro. Auf innerdeutschen und -europäischen Strecken ist ein vertauschtes Geschlecht zwar in der Regel nicht weiter tragisch, oftmals reicht ein Hinweis in die Buchung für den Check In durch das Reisebüro aus, jedoch auf Flügen beispielsweise in die USA, China, Russland, Australien oder Israel müssen zwingend alle Angaben korrekt und vollständig (wie im Reisepass) sein. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.
Ist ein Flugticket übertragbar?
Flugtickets von Linienfluggesellschaft sind offizielle Dokumente - auch wenn nur virtuell existent - und nicht übertragbar da sie Personengebunden sind. Den Reisenden durch eine andere Person zu ersetzen ist also genauso wie eine Namensänderung im Linienflugbereich ausgeschlossen. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden (siehe auch: Umbuchung & Stornierung). Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.
Seit dem 01.6.2008 werden im Flugverkehr nur noch elektronisches Ticket erstellt. Beim sogenannten "e-Ticket" wird der herkömmliche Flugschein durch einen elektronischen Datensatz ersetzt, der sicher im Buchungssystem der Airline gespeichert ist. Viele Reisebüro versenden ein "elektronisches Ticket" nach Buchungsabschluss per E-Mail, damit der Reisende etwas in der Hand hat - tatsächlich jedoch kann als e-Ticket jeder beliebige Reiseplan, der Buchungscode, Namen, Reisedaten und die nach wie vor obligatorischen, 13-stellige Ticketnummer enthält, als E-Ticket bezeichnet werden, da das e-Ticket tatsächlich nur virtuell existiert.
Tippfehler im Namen
Der angegebene Passagiername auf dem Ticket muss mit dem Namen im Reisepass (bzw. Personalausweis) übereinstimmen, da die Fluggesellschaft schlimmstenfalls die Beförderung verweigern darf oder es zu Problemen bei der Einreisekontrolle kommt. Nachträgliche Korrekturen eines Tippfehlers im Namen sind nur noch bei vereinzelten Fluggesellschaften möglich (sie Artikel "Umbuchung & Stornierung). Je nach Ausmaß / Verfälschungsgrad des Namens, Reiseziel und Fluggesellschaft kann eine Stornierung des Flugtickets zu den geltenden Konditionen und Neubuchung zum aktuellen Tagespreis unumgänglich sein. Je weiter die Flugreise, desto strenger sind die Kontrollen. Innereuropäisch werden - je nach Airline - Tippfehler toleriert, innerdeutsch werden auch mal über vertausche Vor- und Nachname hinweggesehen [Anm.d.Red.: Dies stellt keine verbindliche Auskunft dar], letztlich entscheidet die Fluggesellschaft bzw. der Check In Schalter über die Beförderung. In jedem Fall sollten Sie sich sofort bei Bemerken des Fehlers an Ihr Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft wenden.
Falsches Geschlecht im Ticket
Nicht selten wählt man bei Onlinebuchungen versehentlich das falsche Geschlecht. Informieren Sie in diesem Fall bitte umgehend das Reisebüro bzw. die gebuchte Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro. Auf innerdeutschen und -europäischen Strecken ist ein vertauschtes Geschlecht zwar in der Regel nicht weiter tragisch, oftmals reicht ein Hinweis in die Buchung für den Check In durch das Reisebüro aus, jedoch auf Flügen beispielsweise in die USA, China, Russland, Australien oder Israel müssen zwingend alle Angaben korrekt und vollständig (wie im Reisepass) sein. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.
Ist ein Flugticket übertragbar?
Flugtickets von Linienfluggesellschaft sind offizielle Dokumente - auch wenn nur virtuell existent - und nicht übertragbar da sie Personengebunden sind. Den Reisenden durch eine andere Person zu ersetzen ist also genauso wie eine Namensänderung im Linienflugbereich ausgeschlossen. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden (siehe auch: Umbuchung & Stornierung). Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr. Für Charter- und Billigflieger (Low-Cost-Carrier) können unter umständen unkompliziertere Handhabungen existieren.
Bordkarte, Check In, No Show

Wie erhalte ich meine Bordkarte?
Die Bordkarte wird am Check In Schalter der gebuchten Fluggesellschaft gegen Vorlage des Reisepasses bzw. Personalausweises ausgehändigt. Sicher beschleunigt es den Vorgang, wenn man seinen Reiseplan (bzw. "e-Ticket") dabei hat, Pflicht ist jedoch lediglich ein Ausweisdokument zur Identifikation. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen einen 'Online Check-In' an, bei dem je nach Fluggesellschaft und Check-In Procedere auch die Bordkarte elektronisch erstellt und ausgedruckt werden kann, um das Anstellen am Schalter zu umgehen.
Wann sollte ich spätestens am Check In Schalter sein?
Die Check In Schalter schließen je nach Fluggesellschaft und Reiseziel unterschiedlich früh, daher empfiehlt sich allgemein:
- innderdeutsch mindestens 45 Minuten vor Abflug, besser 60 Minuten
- innereuropäisch mindestens 60 Minuten vor Abflug, besser 90 Minuten
- interkontinental mindestens 90 Minuten vor Abflug, besser 2 Stunden
Beispielsweise bei Air Berlin gibt es Flughäfen in Deutschland, an denen die Schalter 60 Minuten vor Abflug Schliessen (Braunschweig) oder in Düsseldorf (45 Minuten). Vor allem bei Charterfluggesellschaften sowie auf Flügen zu beliebten Ferienzielen sind die Schlangen am Schalter häufig länger. Selbstverständlich zählt nicht, sich rechtzeitig angestellt zu haben, sondern der Check In muss rechtzeitig abgeschlossen sein.
Check In geschlossen, Flugverpasst
Ist der Fluggast nicht rechtzeitig am Check In Schalter eingetroffen oder der Flug sogar bereits abgeflogen, hat das Ticket automatisch den Status "No Show" und verfällt somit. Tickets mit dem Status No Show sind in der Regel von einer Erstattung ausgeschlossen (Steuern und Gebühren bleiben natürlich in der Regel erstattbar). Diese Regelung gilt sowohl für Hinflüge, als auch Weiterflüge (nach einem Stopp) und Rückflüge: wird das Ticket nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen, verfallen automatisch alle nachfolgenden Flüge. Ausgenommen hiervon sind je nach Tarif Tickets in der Business Class.
UNSER TIPP:
Die Reiserücktrittskostenversicherung der ERV (Die Europäische Reiseversicherung) haben einen Verspätungsschutz inkludiert, für den Fall der Verspätung bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenso lohnenswert ist der Reiseschutz "ticketsafe Basic", welcher Umsteigeschutz, Insolvenzschutz und Umbuchungsschutz (bis 30 Tage vor Reiseantritt) für 5 Euro bietet. Mehr Informationen finden Sie hier: www.reiseversicherung.de. Bei Flugbuchungen über das Onlinereiseportal "airline direct" können diese Versicherungen gleich mit abgeschlossen werden.
Die Bordkarte wird am Check In Schalter der gebuchten Fluggesellschaft gegen Vorlage des Reisepasses bzw. Personalausweises ausgehändigt. Sicher beschleunigt es den Vorgang, wenn man seinen Reiseplan (bzw. "e-Ticket") dabei hat, Pflicht ist jedoch lediglich ein Ausweisdokument zur Identifikation. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen einen 'Online Check-In' an, bei dem je nach Fluggesellschaft und Check-In Procedere auch die Bordkarte elektronisch erstellt und ausgedruckt werden kann, um das Anstellen am Schalter zu umgehen.
Wann sollte ich spätestens am Check In Schalter sein?
Die Check In Schalter schließen je nach Fluggesellschaft und Reiseziel unterschiedlich früh, daher empfiehlt sich allgemein:
- innderdeutsch mindestens 45 Minuten vor Abflug, besser 60 Minuten
- innereuropäisch mindestens 60 Minuten vor Abflug, besser 90 Minuten
- interkontinental mindestens 90 Minuten vor Abflug, besser 2 Stunden
Beispielsweise bei Air Berlin gibt es Flughäfen in Deutschland, an denen die Schalter 60 Minuten vor Abflug Schliessen (Braunschweig) oder in Düsseldorf (45 Minuten). Vor allem bei Charterfluggesellschaften sowie auf Flügen zu beliebten Ferienzielen sind die Schlangen am Schalter häufig länger. Selbstverständlich zählt nicht, sich rechtzeitig angestellt zu haben, sondern der Check In muss rechtzeitig abgeschlossen sein.
Check In geschlossen, Flugverpasst
Ist der Fluggast nicht rechtzeitig am Check In Schalter eingetroffen oder der Flug sogar bereits abgeflogen, hat das Ticket automatisch den Status "No Show" und verfällt somit. Tickets mit dem Status No Show sind in der Regel von einer Erstattung ausgeschlossen (Steuern und Gebühren bleiben natürlich in der Regel erstattbar). Diese Regelung gilt sowohl für Hinflüge, als auch Weiterflüge (nach einem Stopp) und Rückflüge: wird das Ticket nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen, verfallen automatisch alle nachfolgenden Flüge. Ausgenommen hiervon sind je nach Tarif Tickets in der Business Class.
UNSER TIPP:
Die Reiserücktrittskostenversicherung der ERV (Die Europäische Reiseversicherung) haben einen Verspätungsschutz inkludiert, für den Fall der Verspätung bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenso lohnenswert ist der Reiseschutz "ticketsafe Basic", welcher Umsteigeschutz, Insolvenzschutz und Umbuchungsschutz (bis 30 Tage vor Reiseantritt) für 5 Euro bietet. Mehr Informationen finden Sie hier: www.reiseversicherung.de. Bei Flugbuchungen über das Onlinereiseportal "airline direct" können diese Versicherungen gleich mit abgeschlossen werden.
Sitzplatzreservierungen, Sonderanfragen, Haustier mitnehmen

Wie melde ich meinen Hund an?
...aber auch Sitzplatzreservierungen, Wünsche zu Mahlzeiten (Special Meals), Rollstuhlservice - all dies sind sogenannte Special Service Requests (Sonderanfragen). Sonderanfragen können erst angefragt werden wenn eine Flugreservierung existiert und werden i.d.R. innerhalb von 24 Stunden von der Fluggesellschaft bestätigt. Wurde die Buchung über ein Reisebüro oder Onlinereiseportal getätigt, können Sie sich an dieses wenden oder direkt die Fluggesellschaft kontaktieren, um Ihren Sonderwunsch anzufragen.
Muss man für Special Service zahlen?
Etwa Sitzplatzwünsche, vegetarisches Essen und Rollstuhlservice sind im Linienflugbereich i.d.R. kostenlos, während z.B. für Übergepäck, die Mitnahme eines Hundes oder einen Begleitservice Kosten anfallen. Über die Höhe der Kosten sollte man sich vor Buchung auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft informieren. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Wichtig zu wissen ist, dass unentgeltliche Services immer als unverbindlicher Kundenwunsch gelten. Kommt es zu einer Flugzeitänderung oder Umbuchung, ist in der Regel eine erneute Anmeldung des Services erforderlich.
UNSER TIPP:
Auf www.telefonnummer-airlines.de finden Sie die Rufnummern sämtlicher Fluggesellschaften, um Ihre Sonderanfrage bearbeiten zu lassen.
...aber auch Sitzplatzreservierungen, Wünsche zu Mahlzeiten (Special Meals), Rollstuhlservice - all dies sind sogenannte Special Service Requests (Sonderanfragen). Sonderanfragen können erst angefragt werden wenn eine Flugreservierung existiert und werden i.d.R. innerhalb von 24 Stunden von der Fluggesellschaft bestätigt. Wurde die Buchung über ein Reisebüro oder Onlinereiseportal getätigt, können Sie sich an dieses wenden oder direkt die Fluggesellschaft kontaktieren, um Ihren Sonderwunsch anzufragen.
Muss man für Special Service zahlen?
Etwa Sitzplatzwünsche, vegetarisches Essen und Rollstuhlservice sind im Linienflugbereich i.d.R. kostenlos, während z.B. für Übergepäck, die Mitnahme eines Hundes oder einen Begleitservice Kosten anfallen. Über die Höhe der Kosten sollte man sich vor Buchung auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft informieren. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Wichtig zu wissen ist, dass unentgeltliche Services immer als unverbindlicher Kundenwunsch gelten. Kommt es zu einer Flugzeitänderung oder Umbuchung, ist in der Regel eine erneute Anmeldung des Services erforderlich.
UNSER TIPP:
Auf www.telefonnummer-airlines.de finden Sie die Rufnummern sämtlicher Fluggesellschaften, um Ihre Sonderanfrage bearbeiten zu lassen.
Freigepäck

Wieviel Gepäck darf ich mitnehmen?
Die Freigepäckmenge kann je nach Fluggesellschaft, Strecke und Tarif variieren. Die Faustregeln: Auf Flügen in die USA gilt das Piece Concecpt (1 Piece = 23 kg), die meisten Airlines haben die Freigepäckmenge jedoch von zwei Gepäckstücken auf ein Gepäckstück pro Person reduziert. Für alle anderen Ziele gilt das Weight-Concept mit 20 kg. Jedoch gehen die Gepäckbestimmungen inzwischen stark auseinander. Es empfiehlt sich, auf der Webseite der gebuchten Fluggesellschaft über die Gepäckbedingungen zu informieren.
Wieviel Handgepäck ist erlaubt?
Wie beim aufzugebenden Gepäck, fallen auch die Handgepäckbedingungen unterschiedlich aus. Ein Handgepäckstück (ca. 5 kg) darf in der Regel immer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden, die Maße sollten jedoch erlauben, das Gepäckstück unter dem Sitz verstauen zu können (z.B. normaler Rucksack oder eine Laptoptasche).
Was kostet Übergepäck?
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht - Lufthansa beispielsweise verlangt 40 Euro pro Kilo (je nach Zielgebiet). Die wenigesten Fluggesellschaften bieten eine Pauschale für Übergepäck an, sodass es sich bei größeren Mengen eher lohnt, das Gepäck per Frachtpost (z.B. DHL oder Speditionen) zu verschicken.
UNSER TIPP:
Den nötigen Überblick verschafft die hilfreiche Webseite www.freigepaeckgrenze.de. Hier sind sämtliche Fluggsellschaften mit einem direkten Link zu den Gepäckbedingungen aufgeführt.
Die Freigepäckmenge kann je nach Fluggesellschaft, Strecke und Tarif variieren. Die Faustregeln: Auf Flügen in die USA gilt das Piece Concecpt (1 Piece = 23 kg), die meisten Airlines haben die Freigepäckmenge jedoch von zwei Gepäckstücken auf ein Gepäckstück pro Person reduziert. Für alle anderen Ziele gilt das Weight-Concept mit 20 kg. Jedoch gehen die Gepäckbestimmungen inzwischen stark auseinander. Es empfiehlt sich, auf der Webseite der gebuchten Fluggesellschaft über die Gepäckbedingungen zu informieren.
Wieviel Handgepäck ist erlaubt?
Wie beim aufzugebenden Gepäck, fallen auch die Handgepäckbedingungen unterschiedlich aus. Ein Handgepäckstück (ca. 5 kg) darf in der Regel immer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden, die Maße sollten jedoch erlauben, das Gepäckstück unter dem Sitz verstauen zu können (z.B. normaler Rucksack oder eine Laptoptasche).
Was kostet Übergepäck?
Eine einheitliche Regelung gibt es leider nicht - Lufthansa beispielsweise verlangt 40 Euro pro Kilo (je nach Zielgebiet). Die wenigesten Fluggesellschaften bieten eine Pauschale für Übergepäck an, sodass es sich bei größeren Mengen eher lohnt, das Gepäck per Frachtpost (z.B. DHL oder Speditionen) zu verschicken.
UNSER TIPP:
Den nötigen Überblick verschafft die hilfreiche Webseite www.freigepaeckgrenze.de. Hier sind sämtliche Fluggsellschaften mit einem direkten Link zu den Gepäckbedingungen aufgeführt.
Reiseplan online aufrufen

Wo kann ich den Status meiner Buchung einsehen?
Je nachdem, mit welchem Reservierungssystem (GDS=Global Distribution System) Ihr Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft arbeitet, können Sie jederzeit von überall aus Ihren Reiseplan online mit den aktuellen Flugzeiten aufrufen.
Die drei am meistgenutzten GDS sind Amadeus, Sabre und Galileo. Jedes dieser GDS bietet den Reisenden eine Onlineplattform, auf der Sie Ihre tagesaktuellen Flugzeiten aufrufen und nach Bedarf auch das E-Ticket jederzeit neu ausdrucken können:
UNSER TIPP:
Ein regelmäßiges Prüfen der Reisedaten ersetzt NICHT die Verpflichtung, gebuchte Rückflüge telefonisch bei der Fluggsellschaft rückzubestätigen, sofern diese darum bittet [siehe Thema "Rückflug rückbestäten"]. Fast immer lautet es in den Beförderungsbedingungen, dass nur bei Rückbestätigung der Rückflug gewährleistet ist. Fragen Sie also bei Abflug am Check In Schalter konkret nach, ob eine Rückbestätigung erforderlich ist, und wenn ja, unter welcher Rufnummer.
Je nachdem, mit welchem Reservierungssystem (GDS=Global Distribution System) Ihr Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft arbeitet, können Sie jederzeit von überall aus Ihren Reiseplan online mit den aktuellen Flugzeiten aufrufen.
Die drei am meistgenutzten GDS sind Amadeus, Sabre und Galileo. Jedes dieser GDS bietet den Reisenden eine Onlineplattform, auf der Sie Ihre tagesaktuellen Flugzeiten aufrufen und nach Bedarf auch das E-Ticket jederzeit neu ausdrucken können:
- Amadeus: http://www.checkmytrip.com
- Sabre: http://www.virtuallythere.com
- Galileo: http://www.viewtrip.com
UNSER TIPP:
Ein regelmäßiges Prüfen der Reisedaten ersetzt NICHT die Verpflichtung, gebuchte Rückflüge telefonisch bei der Fluggsellschaft rückzubestätigen, sofern diese darum bittet [siehe Thema "Rückflug rückbestäten"]. Fast immer lautet es in den Beförderungsbedingungen, dass nur bei Rückbestätigung der Rückflug gewährleistet ist. Fragen Sie also bei Abflug am Check In Schalter konkret nach, ob eine Rückbestätigung erforderlich ist, und wenn ja, unter welcher Rufnummer.
Warum muss der Rückflug rückbestätigt werden?

Muss ich meine Flüge rückbestätigen?
Ja, aber auch wirklich nur der Rückflug. Dieser sollte möglichst 3 Tage vor Rückreise telefonisch bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, sofern die gebuchte Fluggesellschaft dies in den Beförderungsbedingungen vorsieht. Die dafür vorgesehene Rufnummer erhalten Sie auf Nachfrage bereits am Check In Schalter Ihrer gebuchten Fluggesellschaft, bei Reiseantritt in Deutschland. Dort erfahren Sie auch, ob die Fluggesellschaft eine Rückbestätigung wünscht oder nicht.
Warum sollte man den Rückflug rückbestätigen?
Nicht selten kommt es zu einer Flugzeitänderung. Da Sie sich bereits an Ihrem Reiseziel befinden und somit nicht erreichbar sind, werden die Passagiere hierfür in die Pflicht genommen. Rückbestätigt ein Passagier seine Rückflüge nicht, kann sich die Fluggesellschaft vorbehalten, dem Fluggast die Beförderung verweigern. Das passiert zwar nicht ohne weiteres - aber ist eine Fluggsellschaft zu Umdisponierungen aufgrund von Überbuchung oder Flugstreichung gezwungen, kann dieser Fall eintreten.
UNSER TIPP:
Die Rufnummern aller Airlines finden Sie auf www.telefonnummer-airlines.de.
Ja, aber auch wirklich nur der Rückflug. Dieser sollte möglichst 3 Tage vor Rückreise telefonisch bei der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, sofern die gebuchte Fluggesellschaft dies in den Beförderungsbedingungen vorsieht. Die dafür vorgesehene Rufnummer erhalten Sie auf Nachfrage bereits am Check In Schalter Ihrer gebuchten Fluggesellschaft, bei Reiseantritt in Deutschland. Dort erfahren Sie auch, ob die Fluggesellschaft eine Rückbestätigung wünscht oder nicht.
Warum sollte man den Rückflug rückbestätigen?
Nicht selten kommt es zu einer Flugzeitänderung. Da Sie sich bereits an Ihrem Reiseziel befinden und somit nicht erreichbar sind, werden die Passagiere hierfür in die Pflicht genommen. Rückbestätigt ein Passagier seine Rückflüge nicht, kann sich die Fluggesellschaft vorbehalten, dem Fluggast die Beförderung verweigern. Das passiert zwar nicht ohne weiteres - aber ist eine Fluggsellschaft zu Umdisponierungen aufgrund von Überbuchung oder Flugstreichung gezwungen, kann dieser Fall eintreten.
UNSER TIPP:
Die Rufnummern aller Airlines finden Sie auf www.telefonnummer-airlines.de.
Flugstreichung, Verspätung, Mindestumsteigezeit

Was tun bei Flugstreichung?
Linienfluggesellschaften haben eine Pflicht zur Beförderung, das ist der Vorteil. Wurde der Flug gestrichen, werden Sie am Schalter der Fluggesellschaft kostenfrei auf die nächstmögliche Maschine der selben Fluggsellschaft (oder ggf. innerhalb der Allianz) umgebucht, auch wenn der gebuchte Tarif dies eigentlich nicht erlaubt. Je nach Wartezeit werden auch Verpflegungsgutscheine ausgegeben. Fliegt keine Maschine mehr am selben Tag, wird Ihnen ein Hotel gestellt. Sollte die Flugstreichung aufgrund höherer Gewalt erfolgt sein (z.B. Wetterverhältnisse), sind Ersatzleistungen eine Frage der Kulanz und es bestehen keine Ansprüche.
UNSER TIPP:
Informieren Sie sich hier [klicken] über Ihre Fluggastrechte und über die Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft auf der Webseite der jeweiligen Airline.
Was tun bei Verspätung / Verpassen des Anschlussfluges?
Haben Sie einen Durchgangstarif (alle Flüge "am Stück" auf einem Ticket) gebucht, handelt es sich um eine garantierte Verbindung. Die Fluggesellschaften haben entsprechende Abkommen miteinander, sodass, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund Verspätung eines Zubringerfluges verpassen, Sie sich am Schalter der Airline kostenfrei umbuchen lassen können (Ansprüche wie oben). Bucht man die Flüge separat (buchungstechnisch gesehen unabhängig voneinander mit mehreren Tickets) besteht kein Anspruch auf Ersatz, auch wenn die Mindestumsteigezeit eingehalten wurde, da die jeweiligen Fluggesellschaften nicht miteinander involviert wurden.
Was bedeutet Mindestumsteigezeit?
Alle Flughäfen und alle Fluggesellschaften haben untereinander Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Time = MCT) festgestgelegt, die sich danch richten, wieviel Zeit ein Passagier für einen Umstieg benötigt. Die MCT wird von Airlines normalerweise aus Eigeninteresse nicht zu knapp berechnet, da ein Umsteig innerhalb dieser Zeit für Passagiere zu schaffen sein muss. Wenn durch Verspätung eines Zubringerfluges die MCT für den Anschlussflug unterschritten wurde, muss die Airline kostenfrei umbuchen, sofern es sich um einen Durchgangstarif (d.h. alle Flüge werden "am Stück" auf einem Ticket gebucht) handelt. Sofern es sich um einen Durchgangstarif handelt, kann die MCT bei der Flugbuchung technisch bedingt nicht unterschritten werden, sodass immer Gewährleistet ist, dass die Umsteigezeit auch ausreicht. Beim buchen separater Tickets wird oft die benötige Zeit - insbesondere bei Wechsel der Fluggessellschaft und / oder Terminal - unterschätzt. Da der Anspruch auf alle weiteren Flugstrecken im Ticket verfallen, sollte man beim Ticketkauf nicht am falschen Ende sparen und besser ein Durchgangsticket buchen.
UNSER TIPP:
1. Lieber mehr zahlen für einen Durchgangstarif ODER
2. Mindestens 4 Stunden Zeitpuffer einplanen (Gepäck nicht vergessen, muss neu aufgegeben werden) ODER
3. Die Europäische Reiseversicherung bietet das Produkt ticketsafe Basic für 5 Euro an. Buchen Sie separate Tickets, müssen zwischen den Flügen mindestens 2 Stunden liegen. Hat dann eine Maschine Verspätung und man verpasst den Anschlussflug, übernimmt die Versicherung bis zu einer bestimmten Summe die Kosten für ein neues Tickets und ggf. Übernachtung / Verpflegung (quasi Ersatzleistungen wie beim Durchgangstarif).
Linienfluggesellschaften haben eine Pflicht zur Beförderung, das ist der Vorteil. Wurde der Flug gestrichen, werden Sie am Schalter der Fluggesellschaft kostenfrei auf die nächstmögliche Maschine der selben Fluggsellschaft (oder ggf. innerhalb der Allianz) umgebucht, auch wenn der gebuchte Tarif dies eigentlich nicht erlaubt. Je nach Wartezeit werden auch Verpflegungsgutscheine ausgegeben. Fliegt keine Maschine mehr am selben Tag, wird Ihnen ein Hotel gestellt. Sollte die Flugstreichung aufgrund höherer Gewalt erfolgt sein (z.B. Wetterverhältnisse), sind Ersatzleistungen eine Frage der Kulanz und es bestehen keine Ansprüche.
UNSER TIPP:
Informieren Sie sich hier [klicken] über Ihre Fluggastrechte und über die Beförderungsbedingungen der gebuchten Fluggesellschaft auf der Webseite der jeweiligen Airline.
Was tun bei Verspätung / Verpassen des Anschlussfluges?
Haben Sie einen Durchgangstarif (alle Flüge "am Stück" auf einem Ticket) gebucht, handelt es sich um eine garantierte Verbindung. Die Fluggesellschaften haben entsprechende Abkommen miteinander, sodass, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund Verspätung eines Zubringerfluges verpassen, Sie sich am Schalter der Airline kostenfrei umbuchen lassen können (Ansprüche wie oben). Bucht man die Flüge separat (buchungstechnisch gesehen unabhängig voneinander mit mehreren Tickets) besteht kein Anspruch auf Ersatz, auch wenn die Mindestumsteigezeit eingehalten wurde, da die jeweiligen Fluggesellschaften nicht miteinander involviert wurden.
Was bedeutet Mindestumsteigezeit?
Alle Flughäfen und alle Fluggesellschaften haben untereinander Mindestumsteigezeiten (Minimum Connecting Time = MCT) festgestgelegt, die sich danch richten, wieviel Zeit ein Passagier für einen Umstieg benötigt. Die MCT wird von Airlines normalerweise aus Eigeninteresse nicht zu knapp berechnet, da ein Umsteig innerhalb dieser Zeit für Passagiere zu schaffen sein muss. Wenn durch Verspätung eines Zubringerfluges die MCT für den Anschlussflug unterschritten wurde, muss die Airline kostenfrei umbuchen, sofern es sich um einen Durchgangstarif (d.h. alle Flüge werden "am Stück" auf einem Ticket gebucht) handelt. Sofern es sich um einen Durchgangstarif handelt, kann die MCT bei der Flugbuchung technisch bedingt nicht unterschritten werden, sodass immer Gewährleistet ist, dass die Umsteigezeit auch ausreicht. Beim buchen separater Tickets wird oft die benötige Zeit - insbesondere bei Wechsel der Fluggessellschaft und / oder Terminal - unterschätzt. Da der Anspruch auf alle weiteren Flugstrecken im Ticket verfallen, sollte man beim Ticketkauf nicht am falschen Ende sparen und besser ein Durchgangsticket buchen.
UNSER TIPP:
1. Lieber mehr zahlen für einen Durchgangstarif ODER
2. Mindestens 4 Stunden Zeitpuffer einplanen (Gepäck nicht vergessen, muss neu aufgegeben werden) ODER
3. Die Europäische Reiseversicherung bietet das Produkt ticketsafe Basic für 5 Euro an. Buchen Sie separate Tickets, müssen zwischen den Flügen mindestens 2 Stunden liegen. Hat dann eine Maschine Verspätung und man verpasst den Anschlussflug, übernimmt die Versicherung bis zu einer bestimmten Summe die Kosten für ein neues Tickets und ggf. Übernachtung / Verpflegung (quasi Ersatzleistungen wie beim Durchgangstarif).
Umbuchung & Stornierung

Kann ich mein Ticket umbuchen oder stornieren?
Die meisten Fluggesellschaften definieren die Umbuchung mit einer Datumsänderung des Hin- oder Rückfluges auf eine Maschine der selben Fluggesellschaft (oder Allianz). Die Umbuchungsbedingungen können je nach Fluggesellschaft und Preisklasse (Tarif) variieren. Einheitliche Umbuchungskonditionen gibt es nicht. Je nach gebuchtem Tarif ist das Ticket bei einer Fluggesellschaft entweder umbuchbar oder unflexibel - dabei können auch die Stornkosten variieren und bei sehr preiswerten Tarifen bis zu 100% betragen.
Kann der Name im Ticket geändert werden?
Namensänderungen und Übertragungen auf andere Personen sind im Linienflugverkehr ausgeschlossen. Ein Flugticket ist - wenn auch nur virtuell existierend - ein offizielles, personengebundenes Dokument der Fluggesellschaft und nicht übertragbar. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden. Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr.
Werden die Steuern bei Stornierung erstattet?
Die meisten Fluggesellschaften erstatten bei Stornierung zwar die ungenutzt gebliebenen Flughafensteuern, Gebühren und Kerosinzuschläge (zusammengefasst als "Tax" bezeichnet), es gibt jedoch keine einheitliche Regelung mehr. Je nach Fluggesellschaft, gebuchtem Tarif und Strecke - insbesondere bei besonders preiswerten und restriktiven Tarifen - werden die Tax oder zumindest die Kerosinzuschläge (YQ Tax) einbehalten.
Return-Ticket: Nur Hinflug genutzt, Rückflug verfallen lassen - Teilerstattung möglich?
Der Rückflug eines Returntickets kann kostenfrei storniert werden, wenn Sie diesen nicht nutzen möchten. Theoretisch müssten die ungenutzt gebliebenen Steuern und Gebühren dann rückerstattet werden, praktisch wird dies jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften praktiziert. Wurde ein Ticket nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen, kann dies auf Grund des geschlossenen Beförderungsvertrags und der geltenden Tarifbedingungen als 'Vertragsbruch' ausgelegt werden, die Airline könnte dann ganz legal das Returnticket in ein Onewayticket umwandeln - da jedoch Oneway-Tickets bekanntlich um ein vielfaches teurer sind, ergibt sich bei Verrechnung des Onewaytickets mit dem gezahlten Returnticket-Preis nur sehr unwahrscheinlich ein Guthaben. Aus diesem Grund schließen die meisten Airlines eine Teilerstattung aus.
Return-Ticket: Hinflug verfallen lassen, nur Rückflug nutzen?
Dass Ticket muss in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden, denn prinzipiell verfallen bei Nicht-Nutzung einer Strecke automatisch alle nachfolgenden. Hintergrund ist, dass eine Automation diese Logik überwacht und das Ticket automatisch storniert, sobald ein Kunde bis Check In Schluss nicht eingecheckt hat ["No Show"]. Bei einem No Show verfällt in der Regel der Wert des gesamten Tickets und ist somit nicht erstattungsfähig.
Anmerkung:
Es ist nicht auszuschließen, dass diese Regelung durch neue EU-Richtlinien in absehbarer Zeit gekippt wird. Air Berlin geht hier mit gutem Beispiel voran: Der Flugpreis errechnet sich ganz nachvollziehbar und einfach aus Hin- und Rückflugtarif, die frei miteinander kombinierbar sind und der Rückflug gilt auch bei Verfall des Hinfluges weiterhin (ein Hinweis an die Fluggesellschaft muss dennoch zwingend erfolgen).
Wo erhalte ich Auskunft über die Tarifkonditionen?
Sofern Sie ein umbuchbares Ticket benötigen, sollten Sie sich vor Buchungsabschluss mit Ihrer Reiseplanung an das Reisebüro bzw. Service Center des jeweiligen Onlinereisebüros wenden und sich entsprechend Beraten lassen.
Gibt es eine Faustregel bei den Tarifkonditionen?
Wie schon die Faustregel "Je früher man bucht, desto preiswerter das Ticket", gibt es auch hier eine: "Je teurer das Ticket, desto flexibler ist es. Je preiswerter der Tarif, desto restriktiver die Bedingungen".
Die meisten Fluggesellschaften definieren die Umbuchung mit einer Datumsänderung des Hin- oder Rückfluges auf eine Maschine der selben Fluggesellschaft (oder Allianz). Die Umbuchungsbedingungen können je nach Fluggesellschaft und Preisklasse (Tarif) variieren. Einheitliche Umbuchungskonditionen gibt es nicht. Je nach gebuchtem Tarif ist das Ticket bei einer Fluggesellschaft entweder umbuchbar oder unflexibel - dabei können auch die Stornkosten variieren und bei sehr preiswerten Tarifen bis zu 100% betragen.
Kann der Name im Ticket geändert werden?
Namensänderungen und Übertragungen auf andere Personen sind im Linienflugverkehr ausgeschlossen. Ein Flugticket ist - wenn auch nur virtuell existierend - ein offizielles, personengebundenes Dokument der Fluggesellschaft und nicht übertragbar. Kann eine Person nicht fliegen, muss der Flug rechtzeitig zu den geltenden Tarifkonditionen storniert werden. Nur einige wenige Fluggesellschaften wie z.B. Air Berlin erlauben teilweise Namensänderungen gegen Gebühr.
Werden die Steuern bei Stornierung erstattet?
Die meisten Fluggesellschaften erstatten bei Stornierung zwar die ungenutzt gebliebenen Flughafensteuern, Gebühren und Kerosinzuschläge (zusammengefasst als "Tax" bezeichnet), es gibt jedoch keine einheitliche Regelung mehr. Je nach Fluggesellschaft, gebuchtem Tarif und Strecke - insbesondere bei besonders preiswerten und restriktiven Tarifen - werden die Tax oder zumindest die Kerosinzuschläge (YQ Tax) einbehalten.
Return-Ticket: Nur Hinflug genutzt, Rückflug verfallen lassen - Teilerstattung möglich?
Der Rückflug eines Returntickets kann kostenfrei storniert werden, wenn Sie diesen nicht nutzen möchten. Theoretisch müssten die ungenutzt gebliebenen Steuern und Gebühren dann rückerstattet werden, praktisch wird dies jedoch nur von wenigen Fluggesellschaften praktiziert. Wurde ein Ticket nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen, kann dies auf Grund des geschlossenen Beförderungsvertrags und der geltenden Tarifbedingungen als 'Vertragsbruch' ausgelegt werden, die Airline könnte dann ganz legal das Returnticket in ein Onewayticket umwandeln - da jedoch Oneway-Tickets bekanntlich um ein vielfaches teurer sind, ergibt sich bei Verrechnung des Onewaytickets mit dem gezahlten Returnticket-Preis nur sehr unwahrscheinlich ein Guthaben. Aus diesem Grund schließen die meisten Airlines eine Teilerstattung aus.
Return-Ticket: Hinflug verfallen lassen, nur Rückflug nutzen?
Dass Ticket muss in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden, denn prinzipiell verfallen bei Nicht-Nutzung einer Strecke automatisch alle nachfolgenden. Hintergrund ist, dass eine Automation diese Logik überwacht und das Ticket automatisch storniert, sobald ein Kunde bis Check In Schluss nicht eingecheckt hat ["No Show"]. Bei einem No Show verfällt in der Regel der Wert des gesamten Tickets und ist somit nicht erstattungsfähig.
Anmerkung:
Es ist nicht auszuschließen, dass diese Regelung durch neue EU-Richtlinien in absehbarer Zeit gekippt wird. Air Berlin geht hier mit gutem Beispiel voran: Der Flugpreis errechnet sich ganz nachvollziehbar und einfach aus Hin- und Rückflugtarif, die frei miteinander kombinierbar sind und der Rückflug gilt auch bei Verfall des Hinfluges weiterhin (ein Hinweis an die Fluggesellschaft muss dennoch zwingend erfolgen).
Wo erhalte ich Auskunft über die Tarifkonditionen?
Sofern Sie ein umbuchbares Ticket benötigen, sollten Sie sich vor Buchungsabschluss mit Ihrer Reiseplanung an das Reisebüro bzw. Service Center des jeweiligen Onlinereisebüros wenden und sich entsprechend Beraten lassen.
Gibt es eine Faustregel bei den Tarifkonditionen?
Wie schon die Faustregel "Je früher man bucht, desto preiswerter das Ticket", gibt es auch hier eine: "Je teurer das Ticket, desto flexibler ist es. Je preiswerter der Tarif, desto restriktiver die Bedingungen".
Was bedeutet APIS, SFPD, ESTA, TSA?

Stand: 01. November 2010
Was muss ich für die Einreise in die USA beachten?
Für deutsche Staatsbürger besteht im Rahmen des Visum-Waiver-Programms keine Visumpflicht bei Reisen mit weniger als 90 Tagen aufenthalt, sofern alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Voraussetzung ist vor allem ein maschinenlesbarer (bzw. biometrischer) Reisepass, der mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine per ESTA erteilte Einreisegenehmigung.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Mindestens 72 Stunden vor Einreise muss über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Bei der Online-Basierten Registrierung (kostet ca. 14 US $, zahlbar per Kreditkarte) müssen Fragen zu Personaldaten, Reisepassinformationen und einige Fragen über die persönliche Vergangenheit beantwortet werden. Die Einreisegenehmigung wird innerhalb kürzester Zeit erteilt, schriftlich per E-Mail bestätigt und ist dann für zwei Jahre gültig. Bei erneuter Einreise müssen die hinterlegten Angaben für die neue Reise entsprechend angepasst werden.
Advance Passenger Information System (APIS)
Mit dem Advance Passenger Information System (APIS), welches durch das Reservierungssystem direkt mit der Flugreservierung verknüpft ist, werden bei Buchung durch das Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft ebenfalls personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Biometrische Daten, Nationalität und Passnummer an die US-Behörden übermittelt.
Secure Flight Passenger Data (SFPD)
"Secure Flight“ heisst das Programm der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA), in dessen Rahmen bestimmte Passagierdaten bereits frühzeitig an die US-Behörden übermittelt werden und mit einer "Watch List" abgeglichen werden. Übermittelt werden hierbei Name, Geburtsdatum und Geschlecht, sowie ggf. eine sog. Redress Number. Diese wird erteilt, wenn ein Passagier von der "Watch List" heruntergenommen wurde.
Wo erhalte ich verbindliche Auskünfte zu den Einreiseformalitäten?
Ausschließlich beim zuständigen Konsulat. Reisebüros sind keine authorisierten Auskunftsstellen. Detaillierte Informationen sind ausserdem auf der Webseite des Auswärtige Amtes (www.auswaertigesamt.de) erhältlich.
UNSER TIPP:
Inzwischen folgenden diverse Fluggesellschaften (IR Iran Air, S7 Siberia Airlines, UN Transaero und weitere) und Reiseländer (Iran, Indien, China) dem Beispiel der APIS Erfassung in den USA. Es ist abzusehen, dass sich dieses Verfahren mittelfristig weltweit auf sämtlichen Strecken durchsetzt und Daten an dann immer an die zuständigen Sicherheits- und Einreisebehörden des jeweiligen Ziellandes übermittelt werden.
Was muss ich für die Einreise in die USA beachten?
Für deutsche Staatsbürger besteht im Rahmen des Visum-Waiver-Programms keine Visumpflicht bei Reisen mit weniger als 90 Tagen aufenthalt, sofern alle Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Voraussetzung ist vor allem ein maschinenlesbarer (bzw. biometrischer) Reisepass, der mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine per ESTA erteilte Einreisegenehmigung.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Mindestens 72 Stunden vor Einreise muss über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) eine Einreisegenehmigung beantragt werden. Bei der Online-Basierten Registrierung (kostet ca. 14 US $, zahlbar per Kreditkarte) müssen Fragen zu Personaldaten, Reisepassinformationen und einige Fragen über die persönliche Vergangenheit beantwortet werden. Die Einreisegenehmigung wird innerhalb kürzester Zeit erteilt, schriftlich per E-Mail bestätigt und ist dann für zwei Jahre gültig. Bei erneuter Einreise müssen die hinterlegten Angaben für die neue Reise entsprechend angepasst werden.
Advance Passenger Information System (APIS)
Mit dem Advance Passenger Information System (APIS), welches durch das Reservierungssystem direkt mit der Flugreservierung verknüpft ist, werden bei Buchung durch das Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft ebenfalls personenbezogene Daten, wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Biometrische Daten, Nationalität und Passnummer an die US-Behörden übermittelt.
Secure Flight Passenger Data (SFPD)
"Secure Flight“ heisst das Programm der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA), in dessen Rahmen bestimmte Passagierdaten bereits frühzeitig an die US-Behörden übermittelt werden und mit einer "Watch List" abgeglichen werden. Übermittelt werden hierbei Name, Geburtsdatum und Geschlecht, sowie ggf. eine sog. Redress Number. Diese wird erteilt, wenn ein Passagier von der "Watch List" heruntergenommen wurde.
Wo erhalte ich verbindliche Auskünfte zu den Einreiseformalitäten?
Ausschließlich beim zuständigen Konsulat. Reisebüros sind keine authorisierten Auskunftsstellen. Detaillierte Informationen sind ausserdem auf der Webseite des Auswärtige Amtes (www.auswaertigesamt.de) erhältlich.
UNSER TIPP:
Inzwischen folgenden diverse Fluggesellschaften (IR Iran Air, S7 Siberia Airlines, UN Transaero und weitere) und Reiseländer (Iran, Indien, China) dem Beispiel der APIS Erfassung in den USA. Es ist abzusehen, dass sich dieses Verfahren mittelfristig weltweit auf sämtlichen Strecken durchsetzt und Daten an dann immer an die zuständigen Sicherheits- und Einreisebehörden des jeweiligen Ziellandes übermittelt werden.
© 2011 passengerNet.de | Alle Rechte vorbehalten | Bildnachweis siehe unten | Impressum & Haftungsausschluss